Basierend auf seiner langjährigen Erfahrung in der rechtmedizinischen Analytik von Rauschmitteln gibt Dr. Bernd Schwarze vom Lehrstuhl für Rechtsmedizin einen spannenden und anekdotenreichen Einblick in das Thema „Legal Highs“. Hierbei geht es um Rauschmittel, die (noch) nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst sind und deren Verbreitung demnach nicht strafbar ist. Oft werden diese unter Decknamen als Badezusatz oder Räuchermittel verkauft. Da das BtMG stoffspezifisch formuliert ist, reicht oft eine kleine chemische Modifikation aus, um eine neue „legale“ Droge herzustellen. Der Vortrag zeichnet beispielhaft die chemische Entwicklung solcher Legal Highs auf Basis bekannter Rauschmittel nach und diskutiert die Gefahren der wenig bis nicht bekannten Nebenwirkungen, welche häufig erst am Konsumenten getestet werden. Aus dem chemischen Hintergrund ergeben sich auch Aufschlüsse über die überraschend professionellen Produktions- und Vertriebswege der Legal Highs.
zuletzt geändert am: 12.11.2018 11:31 Uhr von MPM