Der Sonderfonds für außergewöhnliche Fachgruppenaktivitäten wurde mit Beschluss des GDCh-Vorstands vom
5. Dezember 2008 ins Leben gerufen. In den Fonds fließen 10% der Pachterlöse aus Zeitschriften, deren Eigentümerin oder Miteigentümerin die GDCh ist. Die Finanzmittel sollen dazu beitragen, Kreativität und Ideen bei der Gestaltung zu fördern. Für den Zugang zu diesen Geldern reichen die Vorsitzenden der Fachgruppen formlose Anträge bei der GDCh-Geschäftsstelle (Dr. Carina S. Kniep) ein, in denen die Vorhaben beschrieben werden. Über die Bewilligung der Summen entscheidet der GDCh-Geschäftsführer nach Beratung mit dem Sprecher der Fachgruppen im GDCh-Vorstand.
1GDCh-Werbe- und Infomaterialien werden zur Verfügung gestellt.
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zuletzt geändert am: 15.11.2024 18:19 Uhr von C.Kniep