Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-DSGVO sieht unter anderem in Artikel 13 vor, dass der/die Verantwortliche bei der Erhebung von personenbezogenen Daten, bestimmte Informationen dem/der Betroffenen mitteilen muss.
Um den in Art. 12 der EU-DSGVO geregelten Transparenz und Modalitäten gerecht zu werden, informiert der/die Verantwortliche nachfolgend über Rechte der Betroffenen.
a) Auskunftsrecht (Art. 15)
Die betroffene Person hat das Recht von dem/der Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der/Die Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der/die Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.
b) Berichtigung (Art. 16)
Die betroffene Person hat das Recht, auf eine Berichtigung oder Vervollständigung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen.
c) Löschung (Art. 17) – „Recht auf Vergessenwerden“
Siehe Punkt 7: Fristen für die Löschung der Daten
d) Widerspruchsrecht (Art. 21)
Legt die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten ein, darf der/die Verantwortliche diese Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er/sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder aber die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
e) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Persönliche Betroffene haben das Recht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
f) Folgen einer Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten
Eine Nichtbereitstellung oder Widerspruch der Verarbeitung personenbezogenen Daten des/der Betroffenen hat einen Austritt aus der Gruppe zur Folge.
zuletzt geändert am: 02.06.2022 17:11 Uhr von M.Bräutigam