Fördermaßnahmen

GDCh-Fördermaßnahmen für arbeitslose Absolventen

Die GDCh weist darauf hin, dass für die Förderung junger, arbeitsloser Chemieabsolventen finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Folgende Fördermaßnahmen sind möglich:

  • Druckkostenzuschuss für die Doktorarbeit in Höhe von 200 EUR
    Voraussetzung: Beantragung unmittelbar nach dem Abschluss der Promotion, keine Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosenunterstützung, also insbesondere Stipendiaten oder Doktoranden ohne finanzielle Absicherung, rascher Abschluss der Promotion.
  •  
  • Bewerbungskostenbeihilfe unmittelbar nach dem Abschluss der Promotion bis zu drei Monaten à 150 EUR
    Voraussetzung: siehe Druckkostenzuschuss
  •  
  • Übernahme der Kursgebühren und Reisekosten (Bahnfahrt 2. Klasse) zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der DECHEMA bzw. der GDCh von bis zu einer Woche Dauer
    Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium, Arbeitslosigkeit, Anträge bis maximal drei Jahre nach dem Promotionsdatum. Für Fortbildungsveranstaltungen werden bis zu 30 % der Plätze über dieses Förderprogramm vergeben. Die Teilnahmemöglichkeit der Geförderten hängt von der Zahl der Anmeldungen ab.
  •  

Weitere Unterstützungsmaßnahmen können beantragt werden.

Kontakt

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine der genannten Fördermaßnahmen. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges vorbehaltlich genügender Fördermittel bearbeitet. Anträge mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte an:

Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
GDCh-Unterstützungen
Ellen Trautmann
Varrentrappstraße 40 - 42
60486 Frankfurt am Main

zuletzt geändert am: 22.01.2014 14:32 Uhr von N.Bürger