Jahresbeitrag € 30,00 (erstes Kalenderjahr beitragsfrei*)
Der studentische Status kann bis zum Abschluss der Promotion jedoch maximal bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag der Status über das 31. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Der Status wird nur bis zum Eintritt in das Berufsleben bzw. bis zum Abschluss der Promotion gewährt. Ein berufsbegleitendes Studium bzw. ein zweites, berufsqualifizierendes Studium begründet nicht den Anspruch einer studentischen Mitgliedschaft. Dem Antrag auf studentische Mitgliedschaft ist der Studentenausweis beizufügen.
Abkommen GDCh/VAA-Doppelmitgliedschaft (auf Antrag)
Die studentische GDCh/VAA-Doppelmitgliedschaft ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Die VAA-Mitgliedschaft für Studierende ist in dem Mitgliedsbeitrag zur GDCh in Höhe von € 30,00 enthalten. Dies ändert sich erst mit der Beendigung meines Studiums - spätestens mit der Vollendung des 31. Lebensjahres - und dem Übergang zum GDCh/VAA-Jungmitglied.
*Studentische Mitglieder und andere Mitglieder in der Ausbildung sind im ersten Kalenderjahr beitragsfrei. Das bedeutet, dass bei Eintritt vor dem 30. Juni der erste Jahresbeitrag in Höhe von 30 Euro nicht erhoben wird und bei Eintritt nach dem 1. Juli das aktuelle und das darauffolgende Kalenderjahr beitragsfrei bleiben.