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Die GDCh hat in ihrer Satzung als Ziel auch "die Unterstützung von in Not befindlichen Mitgliedern und deren Angehörigen oder Hinterbliebenen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO)" festgelegt. Sie verfolgt damit auch mildtätige Zwecke.

Antragsteller erhalten daraufhin einen Erhebungsbogen, mit dem um die erforderlichen persönlichen Angaben gebeten wird, um prüfen zu können, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Zuwendung gegeben sind.

Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird dann über die Vergabe von Unterstützungszahlungen entschieden.

Die Unterstützungen können grundsätzlich erst dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Antragsteller ihm gesetzlich zustehende, staatliche Zuwendungshilfen beantragt hat.

Anträge auf Unterstützungszahlungen können zunächst formlos gestellt werden.

Anfragen sind zu richten an: 

Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
GDCh - Unterstützungen
Ellen Trautmann
Varrentrappstr. 40 - 42
60486 Frankfurt/Main

zuletzt geändert am: 22.01.2014 14:32 Uhr

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