Die Grundlage für die Arbeit unserer Auswahlkommissionen
für die GDCh-Preise bilden die Arbeitsrichtlinien.
(Stand: 3/2023)
Mitglieder der Auswahlkommissionen werden vom GDCh-Vorstand berufen. Die Mitgliedschaft erstreckt sich über zwei mögliche Amtszeiten von je vier Jahren.
Wußten Sie, das die Förderung der Chancengleichheit in unserer Satzung verankert ist?
Was bedeutet das in der Praxis?
zuletzt geändert am: 03.04.2023 13:46 Uhr von J.Herr