Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag

Auf der Grundlage des § 10 Ziff.2 der Satzung der Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V. hat die Mitgliederversammlung am 30. September 2024 die Beitragsordnung für das Beitragsjahr 2025 beschlossen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Beitragsklassen

Ordentliche Mitglieder

Jahresbeitrag € 140,00

Ordentliche Mitglieder sind: In der Chemie und angrenzenden Gebieten Tätige sowie andere an den chemischen und molekularen Wissenschaften interessierte Personen des In- und Auslands.

Abkommen GDCh/VAA-Doppelmitgliedschaft
Antrag nur möglich in den ersten 5 Jahren nach Eintritt in das Berufsleben.

Jahresbeitrag GDCh € 100,00

Ordentliche Doppelmitglieder

Jahresbeitrag € 110,00

Diese Beitragskategorie gilt für Personen, die sowohl der Gesellschaft Deutscher Chemiker als auch einer der nachfolgend genannten Vereinigungen angehören:

  • Deutsche Bunsen-Gesellschaft für Physikalische Chemie e.V. (DBG) 
  • Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. (DECHEMA)
  • Deutsche Gesellschaft für Galvano- und Oberflächentechnik e.V. (DGO)
  • Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh)
  • Deutsche Glastechnische Gesellschaft e.V. (DGG)
  • Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V. (DPG)
  • Kerntechnische Gesellschaft e.V. (KTG)
  • Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)
  • Stahlinstitut (VDEh)
  • Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) e.V. 
  • Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE)
  • Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für nachhaltige Energieträger, Mobilität und Kohlenstoffkreisläufe e.V. (DGMK) 
  • Verein Deutscher Gießereifachleute e.V. (VDG)
  • Gesellschaft für Metallurgen und Bergleute e.V. (GDMB)
  • Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
  • Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie (GBM)

Ordentliche Doppelmitglieder GÖCH

Jahresbeitrag € 70,00

(Wohnsitz in Österreich)

 

Mitglieder im Ruhestand

Jahresbeitrag € 70,00

(auf Antrag; ab Vollendung des 58. Lebensjahres bei Vorruhestand)

 

Lebenslange Mitgliedschaft

Personen, die seit mindestens 25 Jahren Mitglied in der GDCh sind, können auf Antrag durch die Zahlung eines Einmalbetrages eine lebenslange Mitgliedschaft in der GDCh erwerben. Die Höhe des Einmalbetrages hängt von unterschiedlichen Parametern wie z. B. das Lebensalter zum Zeitpunkt der Antragsstellung ab. Die individuelle Berechnung erfolgt über nachfolgenden Link: https://www.gdch.de/lebenslang

Stellungslose ordentliche Mitglieder

Jahresbeitrag € 30,00

(auf Antrag) Bitte eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit beifügen.
Das erste Jahr der Stellungslosigkeit ist beitragsfrei.

Jungmitglieder

Jahresbeitrag € 70,00

Als Jungmitglieder werden geführt: ordentliche GDCh-Mitglieder bis drei Jahre nach erfolgter Promotion bzw. bei nicht promovierten Kollegen/Kolleginnen bis drei Jahre nach Eintritt in das Berufsleben. Anträge auf Führung als Jungmitglied sind an die GDCh-Geschäftsstelle mit Angabe des Promotionsdatums bzw. des Beginns der Berufstätigkeit zu richten

Abkommen GDCh/VAA-Doppelmitgliedschaft
Antrag nur möglich in den ersten 5 Jahren nach Eintritt in das Berufsleben.
Jahresbeitrag GDCh € 50,00

Als Jungmitglieder GDCh/VAA werden geführt: ordentliche GDCh-Mitglieder bis zwei Jahre nach erfolgter Promotion bzw. bei nicht promovierten Kollegen/Kolleginnen bis zwei Jahre nach Eintritt in das Berufsleben. Anträge auf Führung als Jungmitglied sind an die GDCh-Geschäftsstelle mit Angabe des Promotionsdatums bzw. des Beginns der Berufstätigkeit zu richten

 

Studentische Mitglieder

Jahresbeitrag € 30,00 (erstes Kalenderjahr beitragsfrei*)

Der studentische Status kann bis zum Abschluss der Promotion jedoch maximal bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag der Status über das 31. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Der Status wird nur bis zum Eintritt in das Berufsleben bzw. bis zum Abschluss der Promotion gewährt. Ein berufsbegleitendes Studium bzw. ein zweites, berufsqualifizierendes Studium begründet nicht den Anspruch einer studentischen Mitgliedschaft. Dem Antrag auf studentische Mitgliedschaft ist der Studentenausweis beizufügen.

Abkommen GDCh/VAA-Doppelmitgliedschaft (auf Antrag)

Die studentische GDCh/VAA-Doppelmitgliedschaft ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Die VAA-Mitgliedschaft für Studierende ist in dem Mitgliedsbeitrag zur GDCh in Höhe von € 30,00 enthalten. Dies ändert sich erst mit der Beendigung meines Studiums - spätestens mit der Vollendung des 31. Lebensjahres - und dem Übergang zum GDCh/VAA-Jungmitglied.

*Studentische Mitglieder und andere Mitglieder in der Ausbildung sind im ersten Kalenderjahr beitragsfrei. Das bedeutet, dass bei Eintritt vor dem 30. Juni der erste Jahresbeitrag in Höhe von 30 Euro nicht erhoben wird und bei Eintritt nach dem 1. Juli das aktuelle und das darauffolgende Kalenderjahr beitragsfrei bleiben.

Mitglieder in der Ausbildung

Jahresbeitrag € 30,00 (erstes Kalenderjahr beitragsfrei*)

Dieser Status gilt für andere an den chemischen und molekularen Wissenschaften interessierten Personen, die sich in beruflicher oder schulischer Ausbildung befinden, d.h. nicht als Student an einer Hochschule eingeschrieben sind. Dem Antrag ist ein Ausbildungsnachweis beizufügen.

Assoziierte Mitglieder

Jahresbeitrag € 40,00

können Personen des In- und Auslands werden, deren Ausbildung nicht aus dem Bereich der Chemie und angrenzender Gebiete stammt und/oder die keine Tätigkeit in diesem Bereich ausüben und die nur an der Mitarbeit in einer der Fachgruppen und/oder der Sektionen der Gesellschaft interessiert sind.

 

Sonderbeitrag

Jahresbeitrag € 70,00

Der vergünstigte Sonderbeitrag kommt auf Antrag bei ordentlichen Mitgliedern zur Anwendung, die vorübergehend Einkommensminderungen hinnehmen müssen. Weiterhin gilt der Sonderstatus für Lebensgemeinschaften, wobei beide Personen GDCh-Mitglied sein müssen, jedoch nur ein Exemplar der Mitgliederzeitschrift Nachrichten aus der Chemie (NCh) bezogen wird. Eine der beiden Personen muss ordentliches, voll zahlendes GDCh-Mitglied sein.

Mitglieder International

Jahresbeitrag € 90,00


Personen, die im Ausland leben und bis dato nur Mitglied in einer anderen chemischen Fachgesellschaft im Ausland sind, zu der die GDCh freundschaftliche Beziehungen pflegt, können auf Antrag den Status eines Mitglieds International erwerben. Gleiches gilt für ausländische Personen, die im Rahmen einer Arbeitnehmerentsendung vorübergehend in Deutschland leben.

Fördernde Mitglieder

Grundbeitrag Firmen
 auf Anfrage
 
Grundbeitrag Institute und Bibliotheken
 € 152,00

Studierende und Auszubildende aufgepasst!

Auszubildende und Studentische Mit­glieder bleiben im ersten Kalender­jahr beitrags­frei und können so die GDCh problemlos kennen­lernen.

zuletzt geändert am: 04.11.2024 15:50 Uhr von Webmaster