Spezifische Aufgaben innerhalb der GDCh werden von speziell dafür eingerichteten Kommissionen und Kuratorien wahrgenommen.
In den meisten Fällen beraten diese Gremien den Vorstand und arbeiten ihm zu. Das Ehrengericht (welches ein satzungsgemäßes Organ der GDCh darstellt) trifft seine Entscheidungen autonom.
Die Mitglieder der Kommissionen und Kuratorien beruft der Vorstand, das Ehrengericht wird durch die Mitgliederversammlung bestellt.
zuletzt geändert am: 10.10.2024 12:21 Uhr von M.Mielck