12.02.2015
Zum Tagungsmotto „Überwachung und Industrie im Dialog“ hat der Regionalverband Nord der Lebensmittelchemischen Gesellschaft ein heißes und zudem brandaktuelles Thema ausgewählt: Nanomaterialien. Denn seit dem 13. Dezember 2014 gilt nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eine Kennzeichnungs-pflicht für alle Zutaten, die in Form „technisch hergestellter Nanomaterialien“ im Lebensmittel vorhanden sind. Die Prüfung, ob dieser rechtlichen Verpflichtung nachgekommen wurde, ist aber zur Zeit noch gar nicht möglich, so Dr. Axel Preuß, Leiter des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, im Vorfeld der Regionalverbandstagung am 9. und 10. März an der Universität Oldenburg.
Autor:
Dr. Renate Hoer