18.03.2015
Sortenhonige, wie zum Beispiel Lindenblütenhonig oder Tannenhonig, werden wegen ihres charakteristischen Aromas vom Verbraucher sehr geschätzt und erzielen höhere Preise auf dem Markt als Mischhonige. Laut der Honigverordnung (Honig-VO) muss ein Sortenhonig vollständig oder überwiegend aus den genannten Blüten oder Pflanzen stammen. Daher kommt der Überprüfung der Sortenreinheit eine große Bedeutung zu. Auf der 25. Arbeitstagung des Regionalverbands Süd-Ost der Lebensmittelchemischen Gesellschaft vom 26. bis 27. März in Jena liegt deshalb ein Schwerpunkt auf dem Thema „Honig“. Neben der Präsentation von Forschungsergebnissen wird auch die Perspektive der Überwachung zur Sprache kommen.
Autor:
Dr. Renate Hoer