13.02.2017
Am 11. Februar sind die gesetzliche Regelungen zum Fracking in Kraft getreten. Sie sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Frackingtechnologie in Deutschland vor. Sogenanntes unkonventionelles Fracking wird generell verboten. Lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken können die Bundesländer bundesweit maximal vier Erprobungsmaßnahmen zulassen, um bestehende Kenntnislücken zu schließen.
Weitere Informationen auf der Seite des BMUB.
Autor:
Maren Mielck