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Korrespondenz

02.02.2012
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Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Qualitätskontrolle bei Promotionen Die von Dieter Lenoir [ Nachr. Chem. 2011, 59 , 1095] aufgestellte Behauptung, eine einheitliche deutsche Promotionsordnung sei nach geltendem Recht nicht möglich, ist schlicht nicht korrekt. Es gibt kein Gesetz und keine Rechtsvorschrift, die es den deutschen Hochschulen verbietet, sich auf gleichwertige oder identische Promotionsordnungen zu einigen. Die Hochschulen wollen offenbar nur nicht. Da möchte offenbar jede Hochschule und jede Fakultät das Rad wieder erfinden. Dass etwas im Argen liegt und Verschärfungen der Promotionsordnungen zur genaueren Qualitätskontrolle und Verhinderung von Plagiaten offenb...

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