Alle Geschäftsbeziehungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V. (nachfolgend GDCh) mit Vertragspartnern schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die GDCh ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Vertragspartner auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Die Bestellung stellt ein Angebot an die GDCh zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Vertragspartner (Besteller) ist bei nicht vorrätiger Ware an die Bestellung drei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit Ablauf dieser Frist zustande, es sei denn, die GDCh hat das Vertragsangebot vorher schriftlich, auch per E-Mail, abgelehnt.
Der Vertrag kommt vor Ablauf der Frist zustande, wenn die GDCh vor Ablauf der Frist liefert, das Angebot gegenzeichnet, die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt oder Anzahlungen annimmt.
Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, beispielsweise per Brief oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die GDCh behält sich vor, nach Ablauf der Widerrufsfrist zu liefern. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Hiervon ausgenommen sind Veranstaltungsbuchungen. Diese unterliegen einem gesonderten Widerrufsrecht, siehe §13.
Der Widerruf durch Rücksendung der Ware oder per Brief ist zu richten an:
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
Postfach 90 04 40
60444 Frankfurt am Main
Der Widerruf kann auch per E-Mail erfolgen unter: gdch@gdch.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in einem verschlechterten Zustand zurückgewährt werden, ist Wertersatz zu leisten. Liegt der Warenwert über 40 EUR, fallen die Kosten der Rücksendung zu Lasten der GDCh. Liegt der Warenwert darunter, trägt der Vertragspartner die Kosten.
Die GDCh hat bei nicht vorrätiger Ware nach Katalog zu liefern. Die Ware muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Handelsübliche und zumutbare geringfügige Abweichungen in der Farbe oder in den Maßen stellen keinen Mangel dar.
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Ausnahmen können die Teilnahme an einer Tagung bilden. Zusätzliche Leistungen sind im Preis nicht enthalten.
Kann die GDCh die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat sie dem Besteller rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Von der GDCh nicht zu vertretende Störungen, insbesondere bei Lieferanten sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Der Besteller ist in solchen Fällen nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt die vom Besteller zu setzende angemessene Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadensersatz an Stelle der Leistung bleibt unberührt.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung die GDCh verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich zugesagt wurde.
Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Die Rechnung wird Ihnen mit den bestellten Waren per Post zu Ihrer Wunschadresse gesendet. Rechnungen für eine Tagungsteilnahme erhalten Sie per E-Mail.
Liegt ein von der GDCh zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist die GDCh nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Soweit sich nachstehend nichts Anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers ausgeschlossen. Die GDCh haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die GDCh nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von der GDCh ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sofern die GDCh fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Frankfurt/Main. Die GDCh ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen. Sollte die Anmeldung nicht im Internet vorgenommen werden, so ist diese per Brief, Telefax oder E-Mail zu senden.
Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es gilt das Datum des Posteinganges. Im Falle der Überbuchung wird der Anmelder unverzüglich informiert.
Pro Teilnehmer ist nur eine Registrierung erlaubt.
Die GDCh behält sich vor, die vereinbarte Leistung auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Die Gebühr ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen an:
Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V.
IBAN DE36 5007 0010 0096 6416 01
BIC DEUTDEFFXXX
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Bankanschrift: Roßmarkt 18, 60311 Frankfurt am Main
Bei der Online-Anmeldung erfolgt die Bezahlung in der Regel per Kreditkarte oder Lastschrifteinzug. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Bezahlung per Rechnung zu wählen, die nach Buchung auf dem Bildschirm erscheint und auszudrucken ist.
Bei Bezahlung des Rechnungsbetrages vor der Veranstaltung ist bei Abholung der Unterlagen im Tagungsbüro (nur bei Tagungen) der Zahlungsbeleg vorzulegen. Teilnehmer, die sich vor Ort am Tagungsbüro anmelden, können die Rechnung per EC-Karte oder Kreditkarte begleichen.
Die Teilnahmeberechtigung kann jederzeit kostenlos auf einen schriftlich zu benennenden Ersatzteilnehmenden übertragen werden. Etwaige Differenzbeträge zwischen der Teilnahmegebühr von Mitgliedern und Nichtmitgliedern werden in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben.
Stornierungsbedingungen von Tagungen:
Bei schriftlichem Rücktritt, der bis spätestens 6 Wochen vor Tagungsbeginn vorliegt, werden EUR 25,00 bei nationalen und EUR 40,00 bei internationalen Tagungen berechnet. Bei Rücktritten nach den o. g. Terminen wird der volle Rechnungsbetrag erhoben.
Stornierungsbedingungen von GDCh.academy Kursen:
(A) Präsenzveranstaltungen
- bis 71 Tagen vor Kursbeginn kostenlos
- ab 70 bis 28 Tage vor Kursbeginn Stornogebühr von EUR 50,00 (Jungchemiker:innen EUR 20,00)
- Rücktritt nach den o. g. Terminen: voller Rechnungsbetrag
(B) Online Kurs
- bis 50 Tage vor Kursbeginn kostenlos
- ab 49 bis 7 Tage vor Kursbeginn Stornogebühr von EUR 50,00 (Jungchemiker:innen EUR 20,00)
- Rücktritt nach den o. g. Terminen: voller Rechnungsbetrag
(1) Die Veranstaltung kann ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Bereits gezahlte Gebühren werden dann erstattet, weitergehende Ansprüche der Vertragspartner bestehen nicht. Ein Wechsel von Dozenten oder des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung.
(2) Absage durch die GDCh bei bestehenden Ausstellerverträgen
Soweit die GDCh wegen von ihr zu vertretender Gründe kurzfristig die Veranstaltung absagen muss, ist sie verpflichtet, die erhaltenen finanziellen Leistungen des Ausstellers teilweise oder vollständig zurück zu gewähren. Die GDCh ist berechtigt, den vom Aussteller bereits erhaltenen Betrag teilweise einzubehalten, wenn bereits im Vorfeld der Veranstaltung mit dem Logo des Ausstellers auf seine Unterstützung hingewiesen wurde. Die Rückerstattung umfasst aber immer mindestens 50% der Gesamtsumme..
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zahlungsverpflichtung für bestellte und nicht in Anspruch genommene Zimmer den Besteller trifft.
Foto- und Videoaufnahmen, welche im Auftrag der GDCh bei Veranstaltungen aufgenommen werden, verwendet die GDCh ausschließlich zur Dokumentation, zur Berichterstattung und zu Werbezwecken.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an gdch@gdch.de – mehr Kontaktinformationen finden Sie im Impressum.
Frankfurt am Main, 30. Mai 2023
zuletzt geändert am: 22.02.2024 09:48 Uhr von Webmaster