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Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn

07.10.2016
Chemieparks: kein Ärger mit den Nachbarn

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Zum Jahresende gibt es ein neues Abstandsgebot zwischen störfallanfälligen und anderen Betrieben. Wie gehen Chemie- und Industrieparks damit um? Wie Gefahren zu beherrschen sind, die bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen entstehen, regelt die europäische Seveso-III-Richtlinie. Um sie in deutsches Recht umzusetzen, muss die Bundesregierung noch in diesem Jahr Gesetze und Verordnungen ändern, etwa das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Die Änderungen betreffen etwa die Einstufung gefährlicher Stoffe und die Überwachung von Betrieben, die unter die Störfallverordnung fallen (Störfallbetriebe). Neu sind dab...

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Industrie & Technik

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