Meldung

Bafög-Satz nicht verfassungswidrig

02.12.2024
Bafög-Satz nicht verfassungswidrig

Von Wiley-VCH zur Verfügung gestellt

Aus dem Grundgesetz lässt sich kein Recht auf Bafög ableiten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Den Richter:innen zufolge gebe es keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen, wenn man eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen könne. Zwar müsse der Staat für gleiche (Aus-)Bildungschancen sorgen. Es gebe aber viel Spielraum, wie die Förderung aussehen soll. Der Gesetzgeber könne selbst entscheiden, wo er sozialpolitische Schwerpunkte setzt. Nur wenn ganze Bevölkerungsgruppen keinen Zugang zum Bildungssystem hätten, wäre dies verfassungswidrig. Geklagt hatte eine Psychologiestudentin, die in den...

Tags

Bildung + Gesellschaft

Verwandte Artikel

Bafög-Satz nicht verfassungswidrig
Kommt das Anstellungsverhältnis mit einem Maulkorb?
Bafög-Satz nicht verfassungswidrig
Gender Pay Gap
Bafög-Satz nicht verfassungswidrig
Statistik der Chemiestudiengänge 2025
Bafög-Satz nicht verfassungswidrig
Substanzen von gestern für die Wissenschaft von morgen
Bafög-Satz nicht verfassungswidrig
Reaktionen sehen, Spektren verstehen