Sonderfonds

GDCh-Sonderfonds für Veranstaltungen

Nach Beschluss des GDCh-Vorstands gibt es seit 2007 für Ortsverbandsvorsitzende und JCF-Sprecherinnen und -Sprecher die Möglichkeit, Gelder für konkrete Projekte und Veranstaltungen aus dem GDCh-Sonderfonds zu beantragen. Darüber hinaus können aktive Ortsverbände mit einem über das übliche Maß hinausgehenden Kolloquienprogramm unter bestimmten Bedingungen seit 2010 pauschale Zuwendungen aus dem GDCh-Sonderfonds erhalten. 

Sonderveranstaltungen und -projekte

Ortsverbandsvorsitzende und JCF-Sprecherinnen und -Sprecher können Gelder für konkrete Projekte und Veranstaltungen aus dem GDCh-Sonderfonds beantragen.

Voraussetzungen für eine Bewilligung:

  • Förderung der Wissenschaft oder der Chemie im Speziellen
  • In­no­va­ti­ves Konzept
  • Ansprechen eines breiten Publikums
  • Möglichkeit zur Werbung neuer GDCh-Mitglieder1

Bedingungen, die an die Bewilligung geknüpft sind:

  • gute Sichtbarkeit der GDCh nach außen (z. B. Logo, Rollbanner, Hinweis in Begrüßungsrede)
  • das Schreiben und Veröffentlichen eines Berichts über die Veranstaltung im Nachhinein in den Nachrichten aus der Chemie2
  • Übermittlung der Anzahl gewonnener Mitglieder, ggf. veröffentlichter Presseberichte

1 GDCh-Werbe- und Infomaterialien werden zur Verfügung gestellt.
2 Bitte beachten Sie die Deadlines der Nachrichten aus der Chemie.

Antrag anfordern

Der Zuschuss für eine Ortsverbands- oder JCF-Veranstaltung aus dem GDCh-Sonderfonds kann von Ortsverbandsvorsitzenden oder JCF-Sprecherinnen und -Sprechern beantragt werden. Das Formular kann per E-Mail angefordert werden.

Der ausgefüllte Antrag soll mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn in der Geschäftsstelle eingehen. Es sind Bewilligungen, Teilbewilligungen und Ablehnungen möglich.

Abrechnung

Der bewilligte Betrag kann aus steuerrechtlichen Gründen ausschließlich auf das entsprechende Ortsverbands- oder Jungchemikerkonto überwiesen werden. Der gewährte Zuschuss muss nach der Veranstaltung mit dem GDCh-Rechnungswesen abgerechnet werden.

OV-Kolloquienprogramm

Aktive Ortsverbände, deren Kolloquienprogramm mehr als drei Vorträge oder Veranstaltungen pro Halbjahr umfasst, erhalten seit 2010 die Möglichkeit, für jeden weiteren Vortrag pauschal 300 Euro aus dem GDCh-Sonderfonds zu beantragen. Diese zusätzlichen Veranstaltungen sollen Themen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand haben, was insbesondere Antrittsvorlesungen, Namensvorlesungen, Institutskolloquia und andere typische Fachbereichsveranstaltungen ausschließt.

Als Nachweis genügen die entsprechenden Einträge aller abgehaltenen OV-Veranstaltungen in der GDCh.app.
Der Antrag ist formlos per E-Mail an Frau Kling zu stellen.

Für inhaltliche Fragen

Dr. Gerhard Karger
Tel.: 069 7917-311
Fax: 069 7917-1311
E-Mail

Für Fragen zur Abwicklung

Dr. Maximilian Bräutigam
Tel.: 069 7917-330
Fax: 069 7917-1330
E-Mail

Für Fragen zur Abrechnung

Elena Kling
Tel.: 069 7917-337
Fax: 069 7917-1337
E-Mail

zuletzt geändert am: 22.03.2024 12:23 Uhr von M.Bräutigam