Nach § 13 der Satzung der GDCh ist der Vorstand für alle Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig, soweit sie nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen der Satzung anderen Organen oder Einrichtungen der Gesellschaft vorbehalten sind. Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. Er besteht aus 15 Mitgliedern, von denen sieben dem Wissenschaftsbereich (Hochschule, Forschungseinrichtungen und Behörden) und sieben dem Bereich der Wirtschaft und freien Berufe angehören. Das 15. Mitglied wird von den Vorsitzenden der Fachgruppen und Sektionen für jeweils zwei Jahre delegiert. Sollte kein gewähltes Vorstandsmitglied das Amt des Schatzmeisters übernehmen, kann der Vorstand dieses Amt einer Person übertragen, die nicht dem Vorstand angehört. In diesem Fall gehört der Schatzmeister ex officio dem Vorstand an, dessen Mitgliederzahl dann 16 beträgt.
Der Vorstand wählt aus seinen Reihen das Präsidium, dem neben dem Präsidenten zwei stellvertretende Präsidenten sowie der Schatzmeister angehören. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt zwei Jahre und die der Vizepräsidenten ein Jahr. Einmalige, direkte Wiederwahl eines Stellvertreters ist möglich (Geschäftsordnung).
Prof. Dr. Stefanie Dehnen
KIT - Karlsruher Institut für Technologie
Karlsruhe
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Dr. Franz von Nussbaum
NUVISAN - Head Life-Science Chemistry
Innovation Campus Berlin
zuletzt geändert am: 05.07.2024 14:54 Uhr von Webmaster