Die Arbeitsgruppe wurde 1985 gegründet und besteht aus aktiven und korrespondierenden Mitgliedern, die aus Behörden und Einrichtungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, aus unabhängigen privaten Laboratorien, aus der Ernährungsindustrie sowie aus Universitäten stammen.
Die aktiven Mitglieder treffen sich zweimal jährlich in Präsenz oder virtuell zur Arbeitsgruppensitzung. Für aktive und korrespondierende Mitglieder besteht die Möglichkeit, die Protokolle der Arbeitsgruppensitzungen auf den internen Arbeitsgruppen-Seiten (unter www.gdch.de --> in MyGDCh mit Mitgliedsnummer und Passwort einloggen) einzusehen und herunterzuladen.
Die Hauptaufgaben der Arbeitsgruppe umfassen:
Die Ergebnisse der Tätigkeit finden vorrangig Eingang in amtliche Untersuchungsaufgaben, in Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelherstellung und in die Arbeit gutachterlich tätiger Laboratorien.
Dr. Christian Hinkel
Bayerisches Landesamt für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Tel.: 09131 68082191
E-Mail: christian.hinkel@lgl.bayern.de
Dr. Dierk Clos
Tel.: 0261 9149-362
E-Mail: dierk.clos@lua.rlp.de
Amtsperiode: 2024 - 2026
In den zurückliegenden Jahren wurden zahlreiche Methoden zum Nachweis von natürlichen und synthetischen Hormonen, von antibiotisch wirksamen Stoffen (u.a. Sulfonamide, Tetracycline, Chinolone) und von Anthelmintika bearbeitet. Unter Mitarbeit der Arbeitsgruppe haben diese methodischen Arbeiten Eingang in amtliche Untersuchungsverfahren gefunden.
Die Arbeitsgruppe sichtet regelmäßig neue, verfügbare Analysenverfahren zum Nachweis von pharmakologisch wirksamen Stoffen, deren Verfahrenskenndaten eine Anwendung in Untersuchungslaboratorien unter Einhaltung der EU-Validierungsvorschriften praktikabel erscheinen lassen.
In der Regel werden zunächst in mindestens drei Laboratorien aus dem Kreis der AG anhand von gewachsenen oder dotierten Proben Überprüfungen zur Selektivität, Empfindlichkeit, Präzision und Wiederfindung vorgenommen. Die Ergebnisse werden in der AG vorgestellt und umfassend diskutiert. Im Falle einer erfolgreichen Vorvalidierung erfolgt dann in einem 2. Schritt die Überprüfung der entsprechenden Methode mit einer größeren Teilnehmerzahl aus dem Kreis der aktiven und korrespondierenden Mitglieder.
Zu den derzeit bearbeiteten Methoden gehören die Bestimmung von:
Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, neben der Überprüfung von physikalisch-chemischen Meßmethoden wie der LC-MS die neuen Entwicklungen bei den Schnelltestsystemen zu verfolgen.
Nach einem umfangreichen Vergleich der kommerziell angebotenen ELISA-Testkits wurde der Premitest als Antibiotika-Schnelltest in Organmaterial in mehreren Laboratorien mit den Ergebnissen des Drei-Platten-Hemmstofftests und chemischen Analysenverfahren vergleichend betrachtet.
Das Ziel der Validierung von Untersuchungsmethoden umfasst die Absicherung einer wissenschaftlich begründeten und rechtlich gesicherten Vergleichbarkeit von Analysenergebnissen. Die Validierung ist Bestandteil von Qualitätssicherungssystemen nach DIN EN ISO / IEC 17025.
Die Analysenergebnisse aus verschiedenen Laboratorien innerhalb der EU und darüber hinaus müssen vergleichbar genau, richtig und präzise sein. Für vor dem 10.06.2021 validierte Untersuchungsverfahren im Rahmen der amtlichen Rückstandskontrollen gilt die Entscheidung 2002/657/EG noch in Teilen bis 10.06.2026 (Literatur 1). Bei Neu- oder Revalidierungen sind seit dem 10.06.2021 die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2021/808 zu beachten (Literatur 4).
Eine Unterarbeitsgruppe der AG hat einen Verfahrensvorschlag zur praktische Umsetzung der Validierung in Routinelaboratorien entsprechend o.g. EU-Entscheidung erarbeitet. Diese wurde nach Diskussion in der AG veröffentlicht (Literatur 2). Darüber hinaus erfolgte eine vergleichende Betrachtung verschiedener Validierungsverfahren.
Die Ergebnisse dieser Diskussionen haben Eingang gefunden in das vom BVL empfohlene Validierungsverfahren unter Anwendung der Software "InterVal" der Fa. quo data GmbH.
Links
BVL
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/05_Tierarzneimittel/tierarzneimittel_node.html
https://www.bfr.bund.de/de/lebensmittel-391.html
https://food.ec.europa.eu/safety/chemical-safety/residues-veterinary-medicinal-products_en
Literatur
1) Entscheidung der Kommission vom 12. August 2002 zur Umsetzung der Richtlinie 96/23/EG des Rates betreffend die Durchführung von Analysemethoden und die Auswertung von Ergebnissen
(2002/657/EG)
2) Validierung von Verfahren zur Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Stoffe im Routinelabor
Lebensmittelchemie 57, 99 -102 (2003)
3) Diskussion zur Methodenvalidierung von Verfahren zur Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Stoffe
Lebensmittelchemie 58, 56-57 (2004)
4) DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/808 DER KOMMISSION vom 22. März 2021 über Leistungskriterien für Analysemethoden für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in zur
Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren und über die Auswertung von Ergebnissen sowie über die für Probenahmen anzuwendenden Methoden und zur Aufhebung der Entscheidungen
2002/657/EG und 98/179/EG
zuletzt geändert am: 01.07.2024 15:15 Uhr von M.Fries